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AGB
der Infobase Mailbox & Datenbank GmbH
1. Geltung der Bedingungen
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich
schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuelle
entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die in
Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten
gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen,
Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen
unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder
Geschäftskorrespondenz von uns ausdrücklich zugesichert werden.
Sonst gelten die am Tag der Lieferung zutreffenden Daten.
2. Angebot, Vertragsabschluß,
Lieferung Die Angebote von uns sind freibleibend und unverbindliche
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten von uns
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist,
verstehen sich unsere Preise ab Lager der Gesellschaft inklusive der
an diesem Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto,
Versicherung und sonstige Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich
anders genannt, nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht
bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten
die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme von
Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen
Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen
Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns
durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen
gesetzt hat, es sei denn, dass wir einen festen Termin ausdrücklich
schriftlich bestätigt haben. Jeglicher Schadenersatzanspruch, sei es
auf Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen
Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien Uns für
die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. Uns kann wegen des
nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten,
Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
3. Preise Maßgebend für die
Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste von uns,
die dem Käufer zugesandt wurde, jedoch mit der Maßgabe, dass wir
berechtigt sind, gegebenenfalls eingetretene Preiserhöhungen
(Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerungen, Frachten
und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben. Alle Preise
verstehen sich dem Firmensitz inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4. Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen,
Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist
verpflichtet, die Lieferung nach Eintreten auf Mängel,
Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen, sofort zu
überprüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichung und Transportschäden
müssen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt gegenüber dem
Lieferunternehmen und uns geltend gemacht werden. Offensichtliche
Transportschäden (z.B. äußere Beschädigung der Transportpackungen)
können nicht nachträglich reklamiert werden. Derartige Schäden sind
direkt gegenüber dem Lieferunternehmen anzuzeigen. Garantieumtausch
kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit
Zubehör (Kabel, Software etc.) komplett an uns gesendet wird. Die
Ware muss frei eintreffen und wird von uns unfrei wieder
ausgeliefert. Austausch der Ware erfolgt ausschließlich nach Erhalt
der defekten Teile und mit einer genauen Beschreibung der Fehler.
Ohne Beschreibung und ohne Vorlage der Rechnungs-/Lieferschein Kopie
ist kein Umtausch bzw. keine Reparatur möglich. Ein Recht auf
Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte
Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessen Zeit und
Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch
den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten
keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie
Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere
Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung
und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von
Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
sind. Austauschteile gehen in das Eigentum von uns über.
Vorlieferungen können nur gegen Rechnung bzw. Nachnahme geliefert
werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der
mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
fehlt, haften wir wie folgt: Gegenüber Endverbrauchern und
Endanwendern: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach
unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu
erbringen, die innerhalb von 12 Monaten - ohne Rücksicht auf
Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet,
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden
Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten
Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht von uns
erstreckt sich auch auf den Ort der Nachbesserung. Wir können
verlangen, dass der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten
und auf sein Risiko in das Werk des Lieferanten zu verbringen hat.
Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern: Wir verpflichten uns
unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der
Frist von 6 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die
Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst
zu erbringen. Falls der Kunde diese Leistungen nicht erbringen kann
oder möchte, so kann dieser die Serviceleistungen von uns in
Anspruch nehmen. In diesem Fall werden von uns nur die Kosten für
notwendige Bauteile und Materialien übernommen. Werden
Nachbesserungen und Serviceleistungen nötig, so wird der Arbeitslohn
dem Kunden zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung
gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in unserer Werkstatt. Alle
an uns gerichteten Garantie-Sendungen sind frei Haus zu liefern und
werden von uns wieder unfrei versandt. Eine Verlängerung der
Garantie besteht dadurch nicht. Bei allen an uns als defekte
gelieferten Geräte bzw. Teile, die sich nach Überprüfung als in
Ordnung erweisen, werden Überprüfungskosten je nach Aufwand,
mindestens aber in Höhe von 20,- € erhoben. Zur Mängelbeseitigung
hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der
Mängelhaftung befreit. Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist
verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder, wenn die
Nachbesserung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so kann
der Kunde das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen
Kunden und uns eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so
kann der Kunde auch Wandlung verlangen. Das Recht des Kunden,
Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen
vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an in 6 Monaten. Die Haftung
bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten
und elektrischer Einflüsse entstehen. Durch etwa seitens des Kunden
oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben. Wir übernehmen ausdrücklich keine Garantie für
Schäden, die durch den Anschluss von Zusatzgeräten,
Erweiterungskarten oder äußeren Einflüssen entstehen. Weitere
Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Sonderbestimmungen für von uns hergestellte Software: Eine Garantie
besteht nur für den Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, dass die
Software im wesentlichen gemäß dem garantierten Programmumfang
arbeitet. Jegliche Gewährleistung ist auf diese Zeit beschränkt.
Jede weitere Gewährleistung bzgl. der Software und zugehöriger
Handbücher wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verwendung der
Software geschieht auf eigene Gefahr des Kunden. Wir sind in keiner
Weise regresspflichtig. Wir sind nicht für irgendwelche Schäden
(uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder
Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die
aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, dieses
Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn der Verkäufer von der
Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet wurde. Auf jeden
Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für
das Produkt bezahlt hat. Es bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren
gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
5. Serviceleistungen Sämtliche
Serviceleistungen von uns, z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung,
Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich nach den
folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht von uns
bestimmt sich nach dem von uns bestätigten Auftrag sowie unserer
Service-Vorschriften. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen,
die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen
von uns erforderlich sind. Die Preise für die Service-Leistungen von
uns bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Service-Preisliste.
Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden
um 15% überschritten werden. Die Leistung von uns gilt als
angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der
Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird.
Haftung für Schäden aus Service-Leistungen - mit Ausnahme
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden - ist
ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftpflichtversicherung von Uns
eintritt.
6. Zahlungen Die Rechnungsbeträge
sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen
schriftlich unter den dann geltenden besonderen Bestimmungen und
Aufgeld vereinbart werden. Rechnungen können auch für
Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere
Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und
zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde und
sind sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung,
Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung haften
wir nicht, sofern uns oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Wir sind zur Abtretung der
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen
werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst
auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste
offene Forderung des Kunden angerechnet (§ 367 BGB). Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt vorbehaltlich der
Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug
und/oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine Minderung der
Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir
berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen
und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren
zu fordern. Wir sind dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren
Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu
verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche
beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.
7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten
uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch
Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist
berechtigt, über die im Eigentum der uns stehenden Waren im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt.
Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als
Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren.
Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben
wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu
dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Ware
der Uns mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als
Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem
Verhältnis auf uns über. Der Kunde oder Dritte gilt in diesem Falle
als Verwahrer. Hat der Kunde auf von uns gelieferten und noch im
Eigentum von uns stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt
unser Eigentum davon unberührt. Alle Forderungen und Rechte aus dem
Verkauf durch den Kunden oder einer gegebenenfalls dem Kunden
gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte
zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfange unseres
Eigentumsanteils an der verkauften oder vermieteten Ware zur
Sicherung an uns ab. Auf Verlangen von uns hat der Kunde alle
erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von uns
stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über
die gemäß vorstehender Bestimmungen an uns abgetretenen Forderungen,
zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu
setzen. Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Waren
unsere Forderung um mehr als 25%, so wird uns auf Verlangen des
Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich
schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das
Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten
für notwendig werdende Investitionen durch uns hat der Kunde zu
tragen.
8. Versand und Gefahrenübergang
Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählen wir die günstigste
Versandart (Bahn bzw. Spedition, Post, UPS oder DPD) nach eigenem
Ermessen. Lieferungen erfolgen frei ab Hauptsitz der Gesellschaft.
Wir sind auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu
berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder
Rechnung ausgewiesen wird. Bei Sendungen des Kunden an uns trägt der
Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum
Eintreffen der Ware bei uns. Die Gefahr auch für frachtfreie
Lieferungen geht auf den Käufer über, sobald uns die an den Kunden
zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an
einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an
eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergeben wird. Eine
Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
9. Datenspeicherung Wir werden die
Daten der Kunden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 26 BDSG) -EDV-mäßig speichern
und verarbeiten.
10. Anzuwendendes Recht,
Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand Bestellung und
Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt
eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen wird. Erfüllungsort ist
der Hauptsitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für alle aus diesem
Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide
Teile Sitz der Gesellschaft, und zwar auch für Klagen im Wechsel-
oder Scheckprozess. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist Euskirchen.
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