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AGB der Infobase Mailbox & Datenbank GmbH

1. Geltung der Bedingungen Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuelle entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder Geschäftskorrespondenz von uns ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tag der Lieferung zutreffenden Daten.

2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung Die Angebote von uns sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten von uns sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager der Gesellschaft inklusive der an diesem Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass wir einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Jeglicher Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien Uns für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. Uns kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
 

3. Preise Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste von uns, die dem Käufer zugesandt wurde, jedoch mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, gegebenenfalls eingetretene Preiserhöhungen (Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerungen, Frachten und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich dem Firmensitz inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Gewährleistung und Haftung Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreten auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen, sofort zu überprüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichung und Transportschäden müssen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt gegenüber dem Lieferunternehmen und uns geltend gemacht werden. Offensichtliche Transportschäden (z.B. äußere Beschädigung der Transportpackungen) können nicht nachträglich reklamiert werden. Derartige Schäden sind direkt gegenüber dem Lieferunternehmen anzuzeigen. Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör (Kabel, Software etc.) komplett an uns gesendet wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von uns unfrei wieder ausgeliefert. Austausch der Ware erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile und mit einer genauen Beschreibung der Fehler. Ohne Beschreibung und ohne Vorlage der Rechnungs-/Lieferschein Kopie ist kein Umtausch bzw. keine Reparatur möglich. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum von uns über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung bzw. Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften fehlt, haften wir wie folgt: Gegenüber Endverbrauchern und Endanwendern: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 12 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht von uns erstreckt sich auch auf den Ort der Nachbesserung. Wir können verlangen, dass der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferanten zu verbringen hat. Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern: Wir verpflichten uns unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der Frist von 6 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst zu erbringen. Falls der Kunde diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, so kann dieser die Serviceleistungen von uns in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden von uns nur die Kosten für notwendige Bauteile und Materialien übernommen. Werden Nachbesserungen und Serviceleistungen nötig, so wird der Arbeitslohn dem Kunden zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in unserer Werkstatt. Alle an uns gerichteten Garantie-Sendungen sind frei Haus zu liefern und werden von uns wieder unfrei versandt. Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht. Bei allen an uns als defekte gelieferten Geräte bzw. Teile, die sich nach Überprüfung als in Ordnung erweisen, werden Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber in Höhe von 20,- € erhoben. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder, wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so kann der Kunde das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen Kunden und uns eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Kunde auch Wandlung verlangen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an in 6 Monaten. Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischer Einflüsse entstehen. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Wir übernehmen ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußeren Einflüssen entstehen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.  
Sonderbestimmungen für von uns hergestellte Software: Eine Garantie besteht nur für den Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, dass die Software im wesentlichen gemäß dem garantierten Programmumfang arbeitet. Jegliche Gewährleistung ist auf diese Zeit beschränkt. Jede weitere Gewährleistung bzgl. der Software und zugehöriger Handbücher wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verwendung der Software geschieht auf eigene Gefahr des Kunden. Wir sind in keiner Weise regresspflichtig. Wir sind nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn der Verkäufer von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet wurde. Auf jeden Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für das Produkt bezahlt hat. Es bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

5. Serviceleistungen Sämtliche Serviceleistungen von uns, z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht von uns bestimmt sich nach dem von uns bestätigten Auftrag sowie unserer Service-Vorschriften. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen von uns erforderlich sind. Die Preise für die Service-Leistungen von uns bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Service-Preisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15% überschritten werden. Die Leistung von uns gilt als angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird. Haftung für Schäden aus Service-Leistungen - mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden - ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftpflichtversicherung von Uns eintritt.

6. Zahlungen Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den dann geltenden besonderen Bestimmungen und Aufgeld vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde und sind sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Wir sind zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet (§ 367 BGB). Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Wir sind dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.

7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der uns stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Ware der Uns mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis auf uns über. Der Kunde oder Dritte gilt in diesem Falle als Verwahrer. Hat der Kunde auf von uns gelieferten und noch im Eigentum von uns stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfange unseres Eigentumsanteils an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an uns ab. Auf Verlangen von uns hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von uns stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an uns abgetretenen Forderungen, zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Waren unsere Forderung um mehr als 25%, so wird uns auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Investitionen durch uns hat der Kunde zu tragen.

8. Versand und Gefahrenübergang Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählen wir die günstigste Versandart (Bahn bzw. Spedition, Post, UPS oder DPD) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen frei ab Hauptsitz der Gesellschaft. Wir sind auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen wird. Bei Sendungen des Kunden an uns trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei uns. Die Gefahr auch für frachtfreie Lieferungen geht auf den Käufer über, sobald uns die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergeben wird. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

9. Datenspeicherung Wir werden die Daten der Kunden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 26 BDSG) -EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

10. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen wird. Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Sitz der Gesellschaft, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist Euskirchen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
 


 


 

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Knapp 60 Prozent der Deutschen sind bereits im Netz. Das belegt die aktuellste Studie von ARD / ZDF. Damit wird die Frage, ob Sie als Unternehmer eine Internetseite benötigen, fast von alleine
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